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Prüfungen
Im 2. Ausbildungsjahr findet eine zweitätige Zwischenprüfung statt. Diese soll Aufschluss über den Stand der handwerklichen Fertigkeiten und die bis dahin erworbenen theoretischen Kenntnisse geben. Diese Prüfung sollte sehr ernst genommen werden, denn bis zur Anmeldung der abschließenden Gesellenprüfung sind jetzt nur noch rund 12 Monate Zeit.

Gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres steht die Gesellenprüfung an. Diese besteht zunächst aus der Kenntnisprüfung, die Gestaltung und Konstruktion, Planung und Fertigung, Montage und Service sowie Wirtschafts- und Sozialkunde zum Inhalt hat.
In der praktischen Prüfung (Arbeitsaufgabe I) wird ein Werkstück nach Vorgabe und unter Aufsicht gefertigt. Im Betrieb wird das Gesellenstück (Arbeitsaufgabe II) eigenständig und ohne fremde Hilfe gefertigt. Hierfür sind maximal 100 Arbeitsstunden vorgesehen.